Neugeborene
Das gesunde Kind - Pädiatriezentrierte Versorgung (PzV)
Ergänzende Vorsorgeleistungen und
mehr Service für Kinder und Jugendliche
Seit Juni 2009 bieten die bayerischen Kinder- und Jugendärzte für junge AOK-Versicherte ein umfassendes Paket ergänzender Vorsorgeuntersuchungen – insbesondere im Hinblick auf Hör- und Sprachvermögen. Gleichzeitig profitieren Sie als Eltern von Service-Angeboten, die Ihre Alltagsorganisation rund um das Thema Arztbesuch mit Kindern erheblich erleichtert.
Dieser Kinder- und Jugendarzt-Tarif steht im Zeichen der so genannten Pädiatrie-zentrierten Versorgung (PzV). Die AOK Bayern war mit diesem breiten Leistungsangebot für Kinder- und Jugendliche Vorreiter in Deutschland.
In der Pädiatrie-zentrierten Versorgung (PzV) steuert der Kinder- und Jugendarzt als Lotse die medizinische Versorgung Ihres Kindes. Bei Bedarf arbeitet er mit anderen Facharztgruppen und nichtärztlichen Therapeuten eng zusammen.
Alle Kinder- und Jugendärzte verfügen über eine Reihe von Zusatzqualifikationen. Regelmäßige Fortbildungen verstehen sich von selbst. Im Vordergrund steht ein psychosozialer Behandlungs- und Beratungsansatz. Ziel ist es, Erkrankungen und Fehlentwicklungen zu verhindern, bevor sie auftreten. Diese Primärprävention genießt bei den Kinder- und Jugendärzten einen ungleich höheren Stellenwert als die Früherkennung von bereits eingetretenen Erkrankungen.
Regelmäßige Untersuchung des Hör- und Sprachvermögens
Eine gesunde Sprachentwicklung setzt gutes Hören voraus. Deshalb prüft der Kinderarzt bei jeder gesetzlichen „U“-Vorsorgeuntersuchung ab der U3 mit modernen apparativen Untersuchungsmethoden das Hörvermögen Ihres Kindes. Auch bei den zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11 gehört ein Hörscreening dazu.
Regelmäßige Untersuchung des Sehvermögens
Erstmals ab dem 6. Monat und dann einmal im Jahr untersucht der Kinderarzt das Sehvermögen. Im Mittelpunkt steht dabei die Sehstörung Amblyopie – eine Fehlsichtigkeit, die sich bei 80 Prozent der ‚schielenden‘ Kinder entwickelt. Ohne frühe Behandlung wird das betroffene Auge nie seine volle Sehleistung erreichen.
Ergänzende Vorsorgeuntersuchungen für jede Altersgruppe
Mit einer Serie von Vorsorgeangeboten erweitert das PzV-Programm den gesetzlichen Leistungskatalogs:
Erweitertes Neugeborenen-Screening (Erkennen von genetischen Erkrankungen)
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Säuglinge (2. bis 7. Lebensmonat) | Ultraschalluntersuchung der Niere und Blase nach hohen Qualitätsmaßstäben |
Kindergartenkind | Ausführliche Entwicklungstests im Vorschulalter zum frühzeitigen Erkennen von Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten bereits vor der Einschulung – zum Beispiel BUEVA-Test |
Schulkind (7 bis 8 Jahre) | U10-Vorsorgeuntersuchung Die U10-Vorsorgeuntersuchung gehört nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog. Sie schließt die Vorsorgelücke zwischen der U9 (für 5-Jährige) und der J1-Jugenduntersuchung im Alter von 12 Jahren. Im Mittelpunkt der U10-Untersuchung steht das Erkennen und Behandeln von Entwicklungsstörungen wie Lese- und Schreibschwächen, die motorische Entwicklung oder Verhaltensauffälligkeiten. Mit dem BUEGA-Test untersucht der Kinderarzt darüber hinaus Aufmerksamkeitsstörungen bei Kindern der Schuljahrgangsstufen eins bis fünf. Die Testergebnisse stehen in einem engen Zusammenhang mit Schulleistungen. Der Kinderarzt kann sie deshalb als Grundlage einer Schullaufbahnberatung einsetzen. |
Schulkind (9 bis 10 Jahre) | U11-VorsorgeuntersuchungAuch die U11-Untersuchung gehört nicht zu den gesetzlichen Standardleistungen. Zusätzliche zu den Inhalten der U10-Vorsorgeuntersuchung legt der Kinderarzt bei der U11 sein Augenmerk auf die Aspekte Medienverhalten, Drogen und Sucht sowie auf die Zahn-, Mund- und Kiefergesundheit. |
Jugendlicher / junger Erwachsener (16 bis 17 Jahre) | J2-Vorsorgeuntersuchung Die J2-Vorsorgeuntersuchung fehlt im gesetzlichen Vorsorgeprogramm. Gerade während der Pubertät ist es wichtig, die gesundheitliche Entwicklung der Heranwachsenden zu beobachten. Während der J2-Vorsorge untersucht der Jugendarzt Pubertäts- und Sexualitätsauffälligkeiten, Haltungsschäden, Veränderungen der Schilddrüse sowie Risikofaktoren einer Diabetes-Erkrankung. |
Besondere Services der Kinder- und Jugendarztpraxis
Die Kinder- und Jugendarztpraxen in Bayern bieten den AOK-Versicherten, die an dem PzV-Programm teilnehmen eine Reihe von alltagserleichternden Services:
- verkürzte Wartezeiten – insbesondere bei akuten Erkrankungen wie Fieber oder Atemnot
- für berufstätige Eltern: Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten
- Hausbesuche bei akuten und schwerwiegenden Erkrankungen.
Teilnahmevoraussetzungen für die PzV-Leistungen
Ihr Kind kann am PzV-Programm teilnehmen, wenn
… es höchstens 17 Jahre alt ist.
… es bei der AOK Bayern versichert ist.
… Sie eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung bei
Ihrem Kinder-und Jugendarzt aus dem PaedNetz-Verbund unterzeichnen.
Fragen Sie einfach Ihren PaedNetz-Kinder- und Jugendarzt. Er hilft Ihnen gerne weiter.
Informationen zur Pädiatrie-zentrierten Versorgung der AOK Bayern finden Sie im Internet oder in einem Übersicht-Flyer der AOK Bayern.